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Pflegegesetz 2021

Ab dem 01.07.21 ist ein neues Pflegegesetz in Kraft getreten, welches sowohl die Betreuungskräften aber auch die Hilfebdürftigen Menschen finanziell besser stellen soll.

Zum Besipiel werden sowohl das Pflegegeld aber auch die Pflegesachleistungen um 5% erhöht. Außerdem besteht sofort nach Erhalt des Pflegegrades 2 die Möglichkeit auch die Verhinderungspflege (ab dem 01.07. Entlastungsbudget) zu beantragen. Hier wird ein Vorlauf von sechs Monaten Betreuung zu Hause nicht mehr benötigt.

Dies ermöglicht eine zusätzliche Unterstützung in den eigenen vier Wänden.

Kommen Sie bei weiteren Fragen gerne auf uns zu.

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