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Pflegehilfsmittel

Wussten Sie, dass pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel haben?

Pflegebedürftige Menschen besitzen über die Pflegeversicherung einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Diese Pflegehilfsmittel sollen den Alltag des Menschen und seine Pflege erleichtern.

 

 

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Die pflegebedürftige Person

- hat einen anerkannten Pflegegrad, wobei die Einstufung (1 bis 5) keine Rolle spielt,

- lebt zu Hause, im betreuten Wohnen oder in einer Wohngemeinschaft,

- wird durch einen Angehörigen oder Bekannten gepflegt,

Welche Hilfsmittel gibt es?

Unter Pflegehilfsmitteln sind zum Beispiel Hilfsmittel zur Körperpflege wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Auch Hilfsmittel zur Mobilität wie Rollstühle oder Gehhilfen gehören zu diesen Hilfsmitteln, die von der Pflegeversicherung übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dieser Erstattungsanspruch sogar bei Pflegebetten oder Treppenliften.

Modalitäten der Kostenübernahme

Der konkrete Umfang und die genauen Modalitäten der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel variieren nach Pflegegrad und individueller Situation der pflegebedürftigen Person.

An dieser Stelle stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie in den Gesprächen mit der Pflegeversicherung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Das Team von betreuung24

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