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Was ist die Verhinderungspflege und wie kann ich sie in Kombination mit der Kurzzeitpflege für eine Betreuung zu Hause nutzen?
„Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“
Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause von der Pflege. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden noch dem Gepflegten. So sieht es auch der Gesetzgeber. Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. Eine Aufstockend durch die Gelder der Kurzzeitpflege sind unter Umständen möglich.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse für beide Formen der Pflege ist eine Einstufung der zu versorgenden Person in mindestens Pflegegrad 2. Des Weiteren muss die häusliche Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten andauern, damit der finanzielle Zuschuss gewährt werden kann. Pausen in der häuslichen Pflege, die nicht länger als vier Wochen dauern, sind kein Ablehnungsgrund.
Zuschuss
Für die Verhinderungspflege gewährt der Gesetzgeber für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen einen Zuschuss in Höhe von 1.612,00 Euro; für die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 1.774,00 Euro.
Kombination Verhinderungs- mit Kurzzeitpflege
Grundsätzlich ist es möglich, dass maximal 50% aus dem nicht genutzten Zuschuss für die Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege übernommen werden kann. Grundlage für die Berechnung dieses Höchstbetrages ist jedoch nicht das seit dem 01.01.2022 zur Verfügung stehende Budget von 1.774,00 Euro, sondern der vor dem 01.01.2022 vom Gesetzgeber festgelegte Betrag von 1.612,00 Euro.
maximal 2.418,00 Euro
Das bedeutet, dass somit 806,00 Euro in die Verhinderungspflege übernommen werden können. Es steht daher ein Höchstbetrag von maximal 2.418,00 Euro für die Verhinderungspflege unter den schon genannten Voraussetzungen für Sie zur Verfügung.
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